Psychiater*in: Eine Psychiater*in ist ein Fachärzt*in für Psychiatrie, hat Medizin studiert und danach eine klinische Ausbildung in Psychiatrie absolviert. Da sie Ärzt*innen sind, sind Psychiater*innen auch dazu befähigt, körperliche Ursachen für psychische Erkrankungen zu diagnostizieren und gegebenenfalls Medikamente zu verschreiben.
Psycholog*in: Als Psycholog*in wird man bezeichnet, wenn man das Psychologiestudium mit dem Master of Science nach mindestens fünf Jahren erfolgreich abgeschlossen hat. Die Tätigkeitsfelder von Psycholog*innen sind breit gefasst: Sie reichen von der Diagnostik, über den Wirtschaftssektor bis hin zur Forschung.
Psychotherapeut*in: Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut*in“ ist in Österreich geschützt. Nur solche Personen dürfen sie führen, die eine Ausbildung entsprechend den Anforderungen des zuständigen Bundesministeriums absolviert haben. Diese Anforderungen sind im Psychotherapiegesetz festgelegt.
Die Psychotherapeut*in behandelt gezielt mit Hilfe verbaler Intervention.
Gemeinsam mit Medizin, Psychologie und Musiktherapie ist Psychotherapie einer der vier gesetzlich anerkannten eigenberechtigten Heilberufe und zur eigenständigen Behandlung psychischer Leidenszustände und Verhaltensstörungen zugelassen (Paragraph 1 und 3 Psychotherapiegesetz PthG).
Die Ausübung der Psychotherapie im Sinne des Psychotherapiegesetzes ist die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewusste und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden in einer Interaktion zwischen einem oder mehreren Behandelten und einem oder mehreren Psychotherapeut*innen mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern (BGBl Nr.361/1990 Paragraph 1, Absatz 1)
In meiner Praxis biete ich Ihnen Psychotherapie und Kunsttherapie an.